Jörg Schmidt | Bildquelle: RTF.1

Sigmaringen / Tübingen:

Verwaltungsgericht bestätigt Entlassung von Regierungspräsident Jörg Schmidt

Stand: 14.07.16 23:12 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Sigmaringen hat den Eilantrag des Tübinger Regierungspräsidenten Jörg Schmidt abgelehnt. Dieser sollte in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und hatte dagegen Widerspruch eingelegt.

Jetzt muss das Innenministerium entscheiden. Das soll in den kommenden Tagen geschehen. Besteht das Innenministerium weiterhin auf Schmidts Entlassung, kann dieser beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Widerspruch einlegen.
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