Zwei Jahre später stellt der Lehrerverband VBE der Politik auf Basis einer Umfrage einer Lehrerbefragung dem Ist-Zustand ein verheerendes Zeugnis aus: Die Akzeptanz, so dessen Vorsitzender Gerhard Brand, ist im Sinkflug begriffen. Diese ist im Umfragevergleich von 2015 zu 2016 von 66 auf 51 Prozent zurückgegangen - ein Minus von 15 Prozent in nur 12 Monaten.
Zwar- das zeigt die Umfrage auch – sind 68 Prozent der befragten Lehrer weiter mit persönlicher Begeisterung bei der Sache und gewinnen dem gemeinsamen Lernen viel Positives ab. So meinen etwa 28 Prozent, dass das soziale Lernen gefördert. Ebenso sei das gemeinsame Lernen gut für den Erwerb sozialer Kompetenzen, die Förderung von Toleranz, die bessere Integration Behinderter und den Abbau von Berührungsängsten."
In den wichtigsten Feldern aber, dem schulischen Lernerfolg, der individuellen Förderung beider Gruppen und den psychosozialen Auswirkungen, sieht das aber anders aus. Hier befürchten die Lehrer
mittlerweile zunehmend eine Benachteiligung der nicht behinderten kinder im gemeinsamen Unterricht. Ein weiteres Ergebnis: rund 14 Prozent sagen, die Regelschule kann den Förderbedarf nicht leisten. Ein anderes ist die Sorge über die Frustration behinderter Kinder in den Regelschulen
Den Grund dafür sehen Lehrerinnen und Lehrer wie auch der Verband in unzureichender Vorbereitung auf die Aufgabe, in fehlender Fortbildung; und vor allem einer völlig mangelhaften personellen Ausstattung mit zusätzlichen Sonderpädagogen. So sind der Umfrage zu Folge 97 Prozent aller Lehrkräfte der Auffassung, dass es in inklusiven Klassen eine Doppelbesetzung mit Lehrkraft und Sonderpädagogen geben muss.
Konkret heißt dies: bei rund 4700 allgemeinbildenden Schulen im Land brächte es wenigstens 4700 Co-betreuende Sonderschullehrer, so wie das auch das neue Koalitionsvertrag ganz unkonkret festlege. Kosten dürfen aus VBE-Sicht dabei keine Rolle spielen.
Wenn es die Politik mit der UN-Vorgabe der gleichberechtigten Teilhabe ernst meine und die Inklusion zu einem Erfolgsmodell machen wolle, dann müssten auch die entsprechenden Mittel fließen. Der angedeutete Verweis der grün-schwarzen Landesregierung auf einen Finanzierungsvorbehalt für die entsprechenden Maßnahmen wegen knappen Kassen greife hier deshalb nicht.
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