Region Neckar-Alb:
Erneuerbare: Frist für vorgeschriebene Umrüstung bei Bio-Strom-Erzeugung endet am 12. Juli
Stand: 26.06.16 14:42 Uhr
Am 12 .Juli endet die Frist für die vorgeschriebene Umrüstung von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung. Das betrifft Besitzer von Windkraft-, Wasserkraft, Biomasse und Biogas-Anlagen über 100 kW.
Eine Nachrüstung soll die Stabilität des Stromnetzes gewährleisten. Aktuell schalten viele Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms bei Erreichen einer Netzfrequenz von 49,5 Hz schlagartig ab und gefährden damit das Gleichgewicht. Eine Nachrüstung soll dieses abrupte Abschalten unterbinden.
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