Barbara Bosch | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Stadt erstellt Gegengutachten bei der Stadtkreisgründung

Stand: 01.06.16 13:53 Uhr

Dass die Stadt Reutlingen Stadtkreis werden will, ist bekannt. Auch ist bekannt, dass dem Landkreis dieses Vorhaben ganz und gar nicht schmeckt. Deshalb hatte der Landkreis ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hatte aufgezeigt, dass die Stadt Reutlingen keinen Rechtsanspruch auf Auskreisung habe. Die Stadt wiederum hat jetzt in einem rund 150-seitigen Gegengutachten die Argumente des ersten Gutachtens widerlegt.


Die Stellungnahme des Landkreises sei laut Reutlingens Oberbürgermeisterin Barbara Bosch "unübersichtlich, wenig stringent und mit vielen Wiederholungen gespickt". Zudem sei die Arbeit unsachgemäß: beispielsweise fehlten bei vielen genannten Urteilen und Zitaten die Quellenangaben. Manche Argumente seien "aus der Luft gegriffen". Teilweise würden sie auch der rechtlichen Situation in Baden-Württemberg widersprechen, die Realität nicht wiedergeben, oder von der Stadt genannte Argumente verfälschen und sie in eine andere Richtung drehen.

Ein Vorwurf des Landkreises: Die Stadt wolle einen "Stadtkreis light", der die unliebsamen Aufgaben von anderen Kreisen erledigt haben wolle. Das stimme laut Bosch so ganz und gar nicht. Es gebe Verordnungen, die benachbarten Landkreisen von Stadtkreisen diese Aufgabe durch den Gesetzgeber zuweisen würden. Ein Beispiel: das Gesundheitsamt. Wo das Gesundheitsamt untergebracht ist, sei laut Bosch im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt. Und in diesem Gesetz stehe klar und eindeutig drin, dass in Stadtkreisen, in denen Landratsämter ihren Sitz haben, die Landratsämter für diese Aufgabe des Gesundheitsamtes zuständig seien. Genau das sei in Reutlingen der Fall.

Laut Gutachten des Landkreises habe der Gesetzgeber schon bei der Gebietsreform vor vierzig Jahren entschieden, dass Reutlingen auch bei Überschreiten von 100.000 Einwohnern Große Kreisstadt bleiben solle. Reutlingen sei in dieser Entscheidung laut Bosch namentlich aber gar nicht erwähnt worden.

Auch müsse die Stadt – so der Landkreis – ja nicht gleich Stadtkreis werden. Stattdessen könne man ihr weitere Aufgaben durch einzelne Vereinbarungen mit dem Landkreis übertragen. Hier intervenierte Bosch: "Wenn es Risiken gibt, von denen die Stellungnahme des Landkreises spricht, unüberschaubare Risiken und noch andere gefahrvolle Risiken, dann liegen sie genau hier drin: nämlich in eine völlig neue Verwaltungsstruktur Baden-Württembergs einzusteigen, von der man nicht weiß, was sie dann in der Folge bedeutet für den Verwaltungsaufbau in Baden-Württemberg." Die Stadt wolle die Verwaltungsstrukturen beibehalten und auch, dass der Regelfall auf Reutlingen angewandt werde.

Die Entscheidung, ob Reutlingen letztlich Stadtkreis wird, oder Große Kreisstadt bleibt, liegt beim Land.

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