Tippen am Handy | Bildquelle: Pixabay.com

Offene Hotspots:

WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

Stand: 11.05.16 18:29 Uhr

Wer einen WLAN-Hotspot zur Verfügung stellt, soll künftig nicht mehr dafür haften müssen, wenn andere ihn missbrauchen, etwa zum illegalen Download von Musik. Die Koalitionsfraktionen haben sich über das zweite Änderungsgesetz zum Telemediengesetz geeinigt.

Die Bundesregierung hatte dem Deutschen Bundestag im Herbst letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf hielt noch an der sog. Störerhaftung fest. Nun aber soll sie gestrichen werden.

Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer unter Umständen in die Haftung genommen werden kann, wenn über den WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie ist der Auslöser für zahlreiche Abmahnwellen.

Die Abschaffung der WLAN Störerhaftung soll Rechtssicherheit für alle Anbieter von WLAN-Hotspots bringen. Man folge damit nicht nur den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung für gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots als nicht vereinbar mit der E-Commerce-Richtlinie qualifiziert habe. Vielmehr erstrecke man die Haftungsfreistellung auch auf alle privaten Anbieter, hieß es aus der CDU.

Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots - sei er gewerblich, nebengewerblich oder privat - stehe die Störerhaftung somit nun nicht mehr im Wege.

Aufgrund berechtigter Einwände hebe man auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zur Haftung von Host-Providern auf. CDU und SPD haben sich demnach auf einen Entschließungsantrag verständigt. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Haftungsregimes für Plattform-Betreiber einzusetzen. Dies sei nicht nur mit Blick auf die aktuellen Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission zur Haftung von Plattformen und Intermediären sinnvoll, sondern auch vor dem Hintergrund einer einheitlichen europäischen Regelung.

Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten basieren, sollen zudem nach dem Willen der beiden Parteien legal keine Werbeeinnahmen generieren dürfen.

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