„Der Verursacher muss auf jeden Fall eine gewisse Zeit lang am Unfallort bleiben", erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Die Wartezeit ist abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls, mindestens aber 30 Minuten."
Anschließend tritt die 24-Stunden-Regelung in Kraft: Nach Ablauf der Wartezeit hat der Unfallbeteiligte 24 Stunden Zeit, sich im Nachhinein bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Dort sollte er die Gegebenheiten schildern, seine Anschrift hinterlegen und außerdem Unfallort und Kennzeichen seines Fahrzeugs angeben.
Hält sich der Unfallverursacher nach einer Fahrerflucht an die 24-Stunden-Frist, wirkt sich dies meist strafmildernd aus. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird, je nach Schwere des Unfalls, mit einer Geldstrafe, Führerscheinentzug oder mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. (rbr-p)
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