Landgericht Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

"Nicht schuldfähig" - 22-Jähriger in psychiatrische Klinik eingewiesen

Stand: 27.04.16 15:47 Uhr

Der 22-Jährige, der im November aus der Tübinger Uni-Klinik geflohen war und auf eine Polizistin geschossen hat, ist nicht schuldfähig.

Das Tübinger Landgericht hat den Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, weil er eine psychische Störung habe. Damit schlossen sich die Richter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Der 22-jährige Patient war im November nackt aus der Klinik geflohen. Als ihn zwei Polizisten aufhalten wollten, entwendete er einem Beamten seine Dienstwaffe. Er gab einen Schuss auf eine Polizistin ab, verfehlte sie aber knapp. Ein weiterer Schuss streifte den Polizisten.
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