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Immobilien:

Baukredite schnell umschulden: Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich oft vermeiden

Stand: 31.03.16 07:15 Uhr

Den Kredit für die Immobilienfinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden, um von niedrigeren Zinsen zu profitieren? Viele wissen nicht, dass durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung rund 80 Prozent der Darlehensverträge einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten und der Kredit ohne finanzielle Nachteile gekündigt werden kann. Doch der Kreditwiderruf muss zeitig erfolgen, denn zum 21. Juni 2016 tritt eine Gesetzesänderung zugunsten der Banken in Kraft.

Die Zinsen sind schon eine ganze Weile sehr niedrig. Davon profitieren Baufamilien, denn Darlehen zur Immobilienfinanzierung sind für unter zwei Prozent jährlich zu haben. Wer seinen Darlehensvertrag hingegen vor drei oder mehr Jahren abgeschlossen hat, zahlt häufig vier bis fünf Prozent. Naheliegende Lösung: den Kreditvertrag umschulden.Allerdings erheben viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Darlehensnehmer vorzeitig aus dem laufenden Vertrag aussteigen möchten. Daher lohnt sich eine Umschuldung des Kredits oftmals nicht.

Es gibt jedoch ein Schlupfloch: Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Kredit vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit umgeschuldet werden, ohne dass die Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Laut Verbraucherzentrale Hamburg trifft dies auf etwa 80 Prozent der Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung zu.

„Ein Widerruf lohnt sich auf jeden Fall", weiß Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter, der unter www.baukredit-widerrufen.de Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite steht. „Kreditnehmer sparen bei erfolgreichem Widerruf und günstiger Umschuldung eine vier- bis fünfstellige Summe. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Banken oft erst nach einem anwaltlichen Schreiben klein beigeben."

Doch Eile ist geboten, denn die Bundesregierung wird in einem Gesetzesentwurf (18/5922) die Vergabe von Immobilienkrediten neu regeln. Die Gesetzesänderung tritt zum 21. Juni 2016 ein, womit das das oben genannte Widerrufsrecht erlischt. Ab Mitte 2016 schließt sich dann dieses Schlupfloch zugunsten der Darlehensnehmer. Betroffene sollten ihre Immobiliendarlehensverträge daher baldmöglichst prüfen lassen, um zukünftig von deutlich niedrigeren Zinsen profitieren zu können.

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