Regionalstadtbahn | Bildquelle: RTF.1

Region Neckar-Alb / Berlin:

Grundgesetzänderung für Regionalstadtbahn nötig

Stand: 24.03.16 16:06 Uhr

Neben der Flüchtlingspolitik war auch die Regionalstadtbahn am Mittwoch-Nachmittag Thema im Reutlinger Kreistag. Hier sieht es so aus, als würde sich das Projekt verzögern. Der Grund ist die Föderalismusreform.


Schritt eins der Regionalstadtbahn ist die Elektrifizierung von Erms- und Ammertalbahn. Das ist auch notwendig, damit Züge von dort im neuen Bahnhof Stuttgart einundzwanzig einfahren können. Dafür benötigen die beteiligten Kommunen Zuschüsse vom Bund, doch das Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz läuft 2019 aus.

Bis dahin ist das Projekt aber längst nicht fertig. Voraussetzung für die Regionalstadtbahn ist also ein Nachfolgegesetz.  "Und deshalb haben wir ein Gespräch geführt mit Staatssekretär Ferlemann in Berlin, wo wir gefragt haben: Gibt es schon konkrete Nachfolgelösung?" berichtet Landrat Thomas Reumann. "Das Ergebnis ist eindeutig: Im Moment, wenn diese Bund-Länder-Finanzierungen neu geregelt werden, dann bedarf es dazu einer Grundgesetzänderung." Nach derzeitigem Stand der Dinge darf der Bund nämlich keine finanziellen Zuwendungen direkt an die Kommunen geben.

Staatssekretär Ferlemann hoffe, dass die Grundgesetzänderung noch bis zum Herbst auf den Weg gebracht werde, so Landrat Thomas Reumann. Er habe den Landkreisen Reutlingen und Tübingen auch geraten, bis dahin zu warten, ehe weitere Aufträge gegeben würden.

So wird sich der Start des Generationenprojekts Regionalstadtbahn Neckar-Alb wohl wegen der Änderung der föderalen Struktur in Deutschland noch verzögern.

 

WERBUNG:



Seitenanzeige: