Pistole | Bildquelle: pixabay.com

Tübingen:

Nach Schüssen in Tübinger Wohnheim im November: Staatsanwaltschaft beantragt Sicherungsverfahren

Stand: 21.03.16 17:46 Uhr

Am 2. November hatte ein damals 21jähriger in Mössinger eingebrochen, war gestellt worden und hatte den Eigentümer mit einer Gas-Pistole bedroht. Bei der Festnahme leistete er massiv Widerstand gegen mehrere Polizeibeamte, wurde in der Folge in eine psychiatrische und medizinische Tübinger Klinik eingeliefert, die er einen Tag später eigenmächtig unbekleidet verließ.

Im nahen Wohnheim hatte der Mann dann laut Polizei einem Polizisten die Waffe entwendet, einer Beamtin auf den Kopf gezielt und abgedrückt. Diese konnte ausweichen. Beim anschließenden Gerangel wurde ein Polizist von einem sich lösenden Schuss gestreift. Der 21jährige ist sei Januar 2015 in einer Psychiatrie.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen wertet die Tat als "versuchten Mord aus niederen Beweggründen". Sie geht aber von einer verminderter Schuldfähigkeit bei einem Prozess aus. Deshalb hat sie jetzt die Durchführung eines "Sicherungsverfahrens" gestellt. Der Mann sei aufgrund seiner Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit.

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