Landtagsdebatte | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Wer kommt in den Landtag? So funktioniert die Wahl

Stand: 10.03.16 16:37 Uhr

Anders als bei der Bundestagswahl hat bei der Landtagswahl jeder Wähler nur eine Stimme. Damit wählt er den Direktkandidaten seines Wahlkreises und bestimmt zugleich die Sitzverteilung im Landtag. Und so funktioniert es:

Bei der Sitzverteilung im Landtag berücksichtigt werden nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Das nennt man die Fünf-Prozent-Hürde. Parteien, die unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde landen, die aber trotzdem ein oder mehrere Direktmandate erhalten, dürfen diese natürlich behalten. Das gilt auch für parteilose Kandidaten.
 
Als nächstes wird anhand der Wählerstimmen errechnet, wie viele Sitze jeder Partei zustehen. Aber welche Personen kommen denn in den Landtag?
 
Zunächst alle, die ihren Wahlkreis gewonnen haben. Das sind die Kandidaten, die mehr Stimmen haben als alle anderen Kandidaten.
 
Nehmen wir an, Partei A würden 17 Stimmen im Landtag zustehen. Es haben aber 20 Direktkandidaten dieser Partei ihre Wahlkreise gewonnen. Dann kommen trotzdem alle 20 in den Landtag. Die drei restlichen Kandidaten erhalten zusätzliche Sitze – der Landtag hat dadurch also drei Abgeordnete mehr. Das sind die so genannten Überhangmandate.
 
Damit die anderen Parteien trotzdem nicht benachteiligt werden, erhalten sie so genannte Ausgleichsmandate. Sie sollen das ursprüngliche Stimmenverhältnis wieder herstellen. Der Landtag wird dadurch größer.
 
Partei B würden ebenfalls 17, mit Ausgleichsmandaten 20 Sitze zustehen. Es haben aber nur drei Kandidaten ihren Wahlkreis gewonnen. Die restlichen 17 werden dann mit  Kandidaten der selben Partei besetzt, die ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben.
 
Und hier kommen wieder die vier baden-württembergischen Bezirke Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Tübingen ins Spiel. Zuerst wird errechnet wie viele Sitze welcher Partei in welchem Regierungsbezirk zustehen. Nachdem die Direktmandate verteilt sind, erhalten die übrigen Sitze die Kandidaten ihrer Partei, die in ihrem Regierungsbezirk die höchsten Stimmenanteile haben. Sie konkurrieren also mit ihren Parteifreunden im selben Regierungsbezirk. Eine Landesliste gibt es nicht. Jeder Kandidat muss selber um seine eigenen Stimmen kämpfen und sich notfalls auch gegen Mitglieder der eigenen Partei durchsetzen.
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