Burg Hohenzollern | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart/Hechingen:

AfD darf auch Wahlplakaten weiter Burg Hohenzollern zeigen

Stand: 02.03.16 16:53 Uhr

Die Alternative für Deutschland AfD darf auf ihren Wahlplakaten mit der Burg Hohenzollern werben. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Die Meinungsfreiheit geht demnach dem Persönlichkeitsrecht vor. Aus Sicht des Gerichts wolle die Partei damit zeigen, dass sie für traditionelle Werte stehe.

Das Haus Hohenzollern hatte auf Unterlassung gegen die AfD geklagt. Der Prinz von Preußen wollte als Eigentümer nicht, dass die Partei mit seiner Burg und Slogans wie "Für unser Land - für unsere Werte" auf Stimmenfang geht. Er will jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung gehen.
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