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Zollernalbkreis:

Keine rückwirkende Kostenerhöhung bei der Kinderbetreuung

Stand: 17.05.14 16:06 Uhr

Der Zollernalbkreis wird die Erhöhung der Kostenbeiträge für die Eltern, die ihre Kinder bei Tagesmüttern untergebracht haben, nicht rückwirkend zum 1. Januar 2014 geltend machen.

Die gesetzliche Neuregelung gilt erst ab dem 1. Mai. Bereits seit Mitte 2007 gewährt der Zollernalbkreis pro Kind, unabhängig vom Alter 5,50€ pro Betreuungsstunde, ob in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Das Jugendamt prüft derzeit verschiedene Modelle zur Abgleichung der Elternbeiträge bei unterschiedlicher Betreuung. Damit soll auch die Gleichwertigkeit der Angebote unterstrichen werden.
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