Stadt Reutlingen plant Auskreisung | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

Gutachten: Kein Anspruch auf Auskreisung

Stand: 03.02.16 01:24 Uhr

Die Stadt Reutlingen hat keinen Rechtsanspruch auf Auskreisung. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das der Landkreis Reutlingen in Auftrag gegeben hat.

Das baden-württembergische Innenministerium und das Regierungspräsidium Tübingen hatten dem Landkreis die Gelegenheit gegeben, sich zum Antrag der Stadt Reutlingen zu äußern. 
 
Landrat Thomas Reumann sieht sich in seiner Position durch das Gutachten bestärkt: "Wir haben die Auffassung vertreten von Anfang an, dass die Stadt Reutlingen den Anforderungen, die das Innenministerium gestellt hat, nämlich auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung Fragen abzuarbeiten, nicht genügt hat, hier fühlen wir uns drin bestärkt, und die Frage ist jetzt aus unserer Sicht klar geklärt und unmissverständlich, dass die Stadt weder aus der Verfassung, noch aus einfachem Recht einen Rechtsanspruch auf Auskreisung hat", so Reumann.
 
Jetzt ist es am Innenministerium zu entscheiden, ob die Stadt Reutlingen nacharbeiten muss, ob der Antrag abgelehnt wird oder ob das Innenministerium in die offizielle Anhörung geht. Einen ausführlichen Beitrag dazu sehen Sie am Mittwoch, 3. Februar 2016, auf RTF.1.
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