In den letzten Jahren wurden von der Burgverwaltung zunehmend mehr Drohnenflüge registriert. Seit Mitte Januar gilt auf dem Areal der Burg Hohenzollern nun ein generelles Verbot für Drohnenflüge. Mehrere Verbotsschilder machen auf dem gesamten Areal darauf aufmerksam.
„Außerdem befindet sich die Burg in Privatbesitz des Hauses Hohenzollern und kann von daher von sich aus Drohnenflüge auf dem gesamten Burg-Areal verbieten.Zum privaten Burg-Areal zählen übrigens auch der Großteil des bewaldeten Burgberges und die
Parkplätze unterhalb der Burg ", Roland Beck / Burgverwaltung Hohenzollern
Die Burgverwaltung sorge sich um die Sicherheit der jährlich über 300.000 Gäste und auch um den Schutz des Kulturgutes.
Foto: Roland Beck
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