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Haiti:

Haiti: Schwere Ausschreitungen in Port-au-Prince - Tote und Verletze nach Absage der zweiten Runde der Präsidenten- und Parlamentswahlen

Stand: 23.01.16 00:45 Uhr

23. Januar 2016. Unmittelbar nach der heute erfolgten Absage der für den 24. Januar geplanten zweiten Runde der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist es in Haiti zu schweren Ausschreitungen in Port-au-Prince und in der Provinz gekommen. Dabei habe es Toten und Verletzte gegeben, teilte das Auswärtige Amt in einem Reise- und Sicherheitshinweis mit. Die Lage sei derzeit unübersichtlich: "Die Unruhen dauern weiter an, ihre Organisatoren haben eine Fortsetzung bis 26. Januar angekündigt. Das Auswärtige Amt rät daher, Reisen nach Haiti bis zu einer Beruhigung der Lage zurückzustellen."

Bereits in Haiti befindlichen Reisenden wird vom Auswärtigen Amt besondere Vorsicht empfohlen und dringend angeraten, die lokale Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen, sowie jede Art von Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Den Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden. Aufgrund möglicher Demonstrationen und Straßensperren in der Provinz, auch unangemeldet und mit Gewalteinsatz, wird von Überlandfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Leihwagen dringend abgeraten. Insbesondere sollten Reisen in das Landesinnere über die Nationalstraßen 1 und 2 vermieden werden.

Weiter teilt das Auswärtige Amt mit:

"Kriminalität

Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist hoch, liegt aber unter dem vergleichbarer anderer Staaten der Karibik. Vor allem in den beiden Großstädten Port-au-Prince und Cap-Haitien sind Ausländer bevorzugte Opfer und werden teils gezielt ausgeraubt, z. B. nach der Erledigung von Bankgeschäften oder nach der Einreise am Flughafen. Daher wird Individualreisenden zu besonderer Vorsicht geraten.

Haiti hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Tourismussektor wieder zu beleben. Dazu gehören gut organisierte Gruppenreisen, die den sicherheitsrelevanten Gegebenheiten so gut wie möglich Rechnung tragen. Die Teilnehmer werden bereits am Flughafen empfangen und während des gesamten Aufenthalts in Haiti begleitet, teilweise auch von Sicherheitskräften. Reisende, die an einer solchen Gruppenreise teilnehmen, müssen damit rechnen, dass wichtige Ausfallstraßen zu den Hotels an den Stränden des Landes durch gewalttätige Demonstranten blockiert werden und die Reise daher nicht wie geplant stattfinden kann.

Individualreisenden wird vor einem Aufenthalt in den folgenden Stadtvierteln der Hauptstadt Port-au-Prince zu besonderer Vorsicht geraten:

Cité Soleil, Martissant, Carrefour, Bel Air, Cíté Militaire, Jean-Marie Vincent

Bei der Ein- und Ausreise über die offiziellen Grenzübergänge zwischen der Dominikanischen Republik und Haiti muss mit stundenlangen Wartezeiten und unangekündigten Schließungen der Grenze sowie mit unangekündigten Demonstrationen auf beiden Seiten der Grenze gerechnet werden. Der illegale Grenzübertritt ist strafbar und lebensgefährlich.

Piraterie

Reisende auf maritimen Beförderungsmitteln sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie entlang der haitianischen Küste sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (sichere Ankerplätze vorziehen, Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht).

Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nur eingeschränkt funktionsfähig. Sie können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Die medizinische Notfallversorgung (z. B. Ambulanzdienste, Intensivstationen) ist ebenfalls nicht flächendeckend gewährleistet.

In Haiti wird weiterhin Cholera übertragen. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Medizinischen Hinweisen (s. u.).

Weltweiter Sicherheitshinweis

Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:

Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.auswaertiges-amt.de

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Allgemeine Reiseinformationen

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten. Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nhc.noaa.gov abrufbar.

Aufgrund der seismischen Gegebenheiten besteht für Haiti ein erhöhtes Erdbebenrisiko.

Reisen über Land, Infrastruktur

Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt.

Wer Haiti bereist, sollte im Hotel oder bei Bekannten, zur Not auch bei der Botschaft, Hinweise zu Reiseroute-/-dauer hinterlassen. Eine elektronische Registrierung unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://service.diplo.de/registrierungav wird empfohlen.

Bei Verlassen der Unterkunft oder des Fahrzeuges sollten Wertsachen sicher verwahrt werden. Es empfiehlt sich, z.B. größere Bargeldbeträge etc. an einem sicheren Ort zurückzulassen. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.). Das Mitführen von Kopien reicht meist aus.

Sprachen

Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch oder Spanisch, sind für Reisen nach Haiti unabdingbar. Mehr als 80% der haitianischen Bevölkerung spricht jedoch ausschließlich die Landessprache Kreolisch (Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen).

Zahlungsmittel

Vorherrschendes Zahlungsmittel ist Bargeld, das überwiegend gegen US-Dollar in bar bei Banken, privaten Wechselstuben, Supermärkten und in kleineren Mengen auch auf offener Straße (Vorsicht!) getauscht werden kann. Preisangaben erfolgen zum Teil nicht in der Landeswährung Gourdes, sondern in Dollar, wobei meistens die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1,- haitianischer Dollar = 5,- Gourdes). US-Dollar sollten in ausreichender Menge und ausgewogener Stückelung mitgebracht werden. Euro werden nur in wenigen Supermärkten und oft nur in kleinerer Stückelung getauscht.

Geldautomaten sind in der Hauptstadt und in einigen Provinzstädten vorhanden (nur für internationale Kreditkarten mit PIN), funktionieren aber nicht zuverlässig und sind oft Ziel für Raubüberfälle. Es wird daher empfohlen, die Geldautomaten an den bewachten Supermärkten zu nutzen.

Internationale Kreditkarten werden in den größeren Hotels, Restaurants und in den großen Supermärkten der Hauptstadt akzeptiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Nein

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Dokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten visumsfrei nach Haiti einreisen. Bei Ankunft müssen ein Einreiseformular und eine Zolldeklaration ausgefüllt werden. Das Einreiseformular muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden. Ein Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss vorliegen. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Touristen und Geschäftsreisende müssen bei Einreise eine Tourismussteuer in Höhe von 10,- US-$ zahlen. Diese Steuer kann alternativ auch in Euro (10,- €) oder kanadische Dollar (10,- CA$) bezahlt werden. Es ist empfehlenswert, den Betrag passend bereitzuhalten.

Ausreise

Bei Ausreise werden Steuern/Gebühren erhoben. Diese sind bei den internationalen Fluglinien im Ticketpreise integriert. Bei kleineren Fluglinien (z. B. nach Santo Domingo) kann es jedoch sein, dass die Steuer am Flughafen bar in US-Dollar bezahlt werden muss. Bei Flugreisen beträgt sie bis zu 55,-USD. Auf dem Landweg ist ebenfalls eine Steuer an der Grenze zu zahlen (zuletzt 23,-USD plus 100,-Gourdes). Bei den regelmäßigen zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik verkehrenden Buslinien wird sie ebenfalls mit dem Fahrschein bezahlt. Bei individueller Anreise sollte jedoch Vorsorge getroffen werden und ausreichend Bargeld in USD und haitianischen Gourdes vorhanden sein.

Haiti gehört zu den Ländern, die bis auf weiteres präventiv Einreiseverbote oder -beschränkungen für Reisende aus Ländern verhängt haben, die von der Ebola-Epidemie betroffen sind. Diese gelten auch dann, wenn der/die Reisende nicht direkt aus einem Ebola-Land einreist (Inkubationszeit usw.).
Reisende werden gebeten, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden des Ziellandes über eventuelle Einreisebeschränkungen/-verbote zu informieren.

Zusätzliche Informationen können auch über die folgenden Links bezogen werden:

Externer Link, öffnet in neuem Fenster: www.who.int/csr/disease/ebola/en

Externer Link, öffnet in neuem Fenster: www.auswaertiges-amt.de/Ebola

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

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Besondere Zollvorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.

Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere strafrechtliche Vorschriften vor.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Zika-Virus-Infektion

In der Region inkl. Haiti wird aktuell eine Zunahme von durch Mücken übertragbare Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings insbesondere für schwangere Reisende eine Gefahr darstellen können.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Zika-Viren gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Infektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen (s.u.). Schwangere sollten generell von vermeidbaren Reisen in Zika-Endemie-Gebiete absehen.

Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/722280/publicationFile/212104/Zika-Virus.pdf).

Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Typhus, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Cholera empfohlen.

Malaria
Ganzjährig geringes Risiko im ganzen Land unter 600m, auch in den Städten. Minimales Risiko in Port-au-Prince. Erreger ausschließlich p. falciparum.

Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein.

Persönliche Mückenschutzmaßnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.).

Denguefieber
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.

In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.

Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).

Chikungunya
Aktuell gibt es, ausgehend von der Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Karibik auch, inzwischen bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya in Haiti.

Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

In Haiti hat im Herbst 2014 die Zahl der an Cholera Erkrankten und Verstorbenen, insbesondere in Port-au-Prince erstmals erneut zugenommen. Mittlerweile sind alle Provinzen des Landes betroffen. Erstmalig sind jetzt auch Impfprogramme in den Gefängnissen vorgesehen. Bei relevanter Exposition (z. B.: Arbeit in Krankenhäusern, Flüchtlingslagern, u. a.) wird eine Cholera-Schluckimpfung empfohlen. Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung der Cholera finden sich im entsprechenden Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de

Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in der Hauptstadt und insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Weltweite Terrorwarnung

Weltweiter Sicherheitshinweis

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

Krisenvorsorgeliste

Reisemedizinische Hinweise

Merkblätter des Gesundheitsdienstes

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

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Anmerkung der Redaktion: Soweit ein Auszug aus dem Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes für Haiti vom 23. Januar 2016. Informieren Sie sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes über denvollständigen, und jeweils aktuellen Stand der Hinwese!

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