„Auch wir wollen nicht, dass Internetkonzerne ihre marktbeherrschende Stellung durch ungehinderte Zukäufe vergrößern", so Linnemann. Aber es dürfe auf keinen Fall passieren, dass auch unproblematische Startup-Verkäufe erst monatelang von der Bonner Kartellbehörde geprüft werden.
Linnemann sagte weiter: „Wenn wir zusätzlich zu den bisherigen Umsatzgrenzen das Kartellamt auch bei bestimmten Übernahmewerten eines Unternehmens prüfen lassen wollen, dann muss das auf sehr hohe Transaktionswerte beschränkt bleiben", so Linnemann. Das müsse man sehr sorgfältig prüfen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte in bisherigen Vorentwürfen des Jahreswirtschaftsberichts die Forderung nach einer Ausweitung der Fusionskontrolle aufgenommen.
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