Hat der BND Ziele am Strafgerichtshof ausgespäht?
Keine Auskunft gibt die Bundesregierung zu Vorwürfen, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe am Strafgerichtshof Ziele ausgespäht. Eine Offenlegung der angefragten Informationen berge die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden.
Fragerecht der Abgeordneten muss "ausnahmsweise zurückstehen"
Eine Beantwortung der Fragen, welchdie die Fraktion LINKE in einer Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte, würde außerdem auch mittelbar Rückschlüsse auf das Aufklärungsprofil des BND zulassen, so dass unmittelbar schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen berührt sind. Die erbetenen Informationen würden so stark schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. "Insofern muss ausnahmsweise in einer Güterabwägung das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen." (hib/AHE / KM)
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