"Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung zum einen die tatsächliche Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou, wonach sich die EU und die AKP-Staaten (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) verpflichtet haben, ihre eigenen Staatsangehörigen ohne weitere Formalitäten zu übernehmen, und zum anderen auch der Abschluss laufender und die Aufnahme neuer Verhandlungen über EU-Rückübernahmeabkommen mit den nordafrikanischen Ländern." Die Bundesregierung beantwortete damit eine Anfrage der Fraktion LINKE.
Rückübernahmeabkommen sollten laut Antwort generell, jedenfalls wenn es sich um Außengrenzen-Drittstaaten handelt, immer auch die Drittstaatsangehörigen-Klausel enthalten, wonach die Länder zur Rückübernahme der Drittstaatsangehörigen verpflichtet seien, die über ihr Hoheitsgebiet in die EU eingereist sind. (hib/AHE)
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