Tübingen:
Palmer droht mit Bußgeldern für dauerhaft leerstehende Wohnungen
Stand: 19.01.16 17:30 Uhr
Tübingens OB Boris Palmer will den fortdauernden Leerstand von Wohnraum in Tübingen mit Bußgeldern bestrafen lassen. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit eine entsprechende Vorlage gegen eine sogenannte Zweckentfremdung für den Gemeinderat vor. Die Höhe des jeweiligen Bußgelds könnte bis zu 50.000 Euro betragen.
Hintergrund sind die Unterbringungsprobleme beim Thema Flüchtlinge durch die Stadt. Zuvor hatte Palmer die Eigentümer von mutmaßlich leerstehendem Wohnraum in rund 76 Fällen anschreiben lassen und sich darin nach einer geplanten Nutzung in absehbarer Zukunft erkundigt.
Die Stadtverwaltung bot darin auch das Anmieten den Erwerb an. Die Resonanz war demnach mit 9 Antworten aber nur gering. Im Vorfeld hatte der Tübinger OB auch bereits die Beschlagnahmung von leerstehendem Wohnraum ins Gespräch gebracht. Regierungspräsidium und Städtetag hatten hier aber schwere rechtliche Bedenken geäußert.
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