Auch einen medialen „Maulkorberlass" gebe es für die Landespolizeien im Hinblick auf Ausländer- und Flüchtlingskriminialität nicht: "wir haben überhaupt keinen Grund" dafür, so Gall. Grade beim Thema des "Antanzens" vor einem Diebstahl habe man "im Bericht deutlich gemacht, um welche Nationalität" es da überwiegend gehe. Es gebe aber auch eine "Einschränkungen, beispielsweise wenn schützenswerte Rechte der Betroffenen zu beachten sind. Insbesondere, wenn Minderjährige Betroffen sind".
In diesem Fall sei "die Nennung von Nationalitäten eine Abwägung – beispielsweise der Staatsanwaltschafen".
Zuvor hatte Galls nordrheinwestfäliischer SPD-Kollege Ralf Jäger im Fall der Kölner Ereignisse ein rein eigenverantwortliches Versagen der Kölner Polizei bekundet und den Verdacht einer politischen Weisung aus dem Ministerium zurückgewiesen.
In diesem Fall liegt liegt dem "Kölner Stadtanzeiger" nach eigenen Angaben mittlerweile aber ein bindender ministerieller Runderlass von 2008 vor. Dieser weist an, den „Gebrauch jeder Begrifflichkeit" zu vermeiden, „die von dritten zur Abwertung von Menschen missbraucht" werden kann.
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