Genehmigungsentscheidungen zum Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern würden als Ergebnis einer Einzelfallprüfung ergeben, Diese berücksichtige die jeweiligen Empfänger und Endverwender, den Verwendungszweck sowie die Menschenrechtslage im Bestimmungsland.
"Entsprechend wurde bei den fraglichen Anträgen auf Export des Sturmgewehrs G36 nach Mexiko verfahren", heißt es in der Antwort weiter. Die Frage der Belieferungsfähigkeit einzelner mexikanischer Bundesstaaten sei damals im Einvernehmen zwischen den beteiligten Ressorts geklärt worden.
Die Bundesregierung verweist zudem angesichts der von den Fragestellern vorgebrachten Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen in Mexiko auch durch Polizeikräfte auf die Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen. "Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich, die Verhandlungen mit Mexiko über den Abschluss eines Sicherheitsabkommens weiter fortzuführen."
Man nehme dabei die gegen das Sicherheitsabkommen vorgebrachten Argumente ernst und führe die Verhandlungen verantwortungsvoll unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage. Die Bundesregierung sei allerdings weiterhin der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung für die Verbesserung der Sicherheitslage und - damit einhergehend - auch für die Verbesserung der Menschenrechtslage sei. Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin sei gegenwärtig nicht vorgesehen. (hib/AHE)
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