Weiter heißt es: "Von den 1,1 Millionen in EASY registrierten Asylsuchenden kamen etwa zwei Drittel allein aus drei Staaten: Syrien, dem Irak und Afghanistan. Diese drei Staaten machen zusammen mit Eritrea auch 50 Prozent der registrierten Asylerstanträge 2015 aus. Es handelt sich hier um Herkunftsstaaten, bei denen die Schutzquote sehr hoch liegt. Die Balkanstaaten, die im Jahresdurchschnitt noch etwa 30 Prozent aller Asylsuchenden ausmachten, spielten gegen Ende des Jahres 2015 kaum noch eine Rolle."
Dass es dem Bundesamt im Jahre 2015 gelungen sei, die Zahl der getroffenen Asylentscheidungen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 120 Prozent zu übertreffen, erkläresich vor allem an dem hohen Anteil der Schnellverfahren – "im Regelfall mit dem Ergebnis einer Anerkennung für syrische Flüchtlinge und summarischen Ablehnungen für Asylsuchende aus den Balkanstaaten."
Zwei Entwicklungen allerdings werden es Pro Asyl zufolge für das Bundesamt schwierig machen, zu der angestrebten generellen Verkürzung der Verfahrensdauer zu kommen: "Balkanstaaten spielen als Herkunftsstaaten von Flüchtlingen eine immer geringere Rolle. Für Asylsuchende aus Syrien, dem Irak und Eritrea werden wieder umfassende Einzelfallprüfungen durchgeführt, Ergebnis einer politischen Entscheidung der Bundesregierung." Auch dadurch, dass die sogenannten Dublin-Verfahren für syrische Staatsangehörige wieder aufgenommen werde – geprüft werde die eventuelle Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates – sei mit mehr Bürokratie und längeren Verfahrensdauern zu rechnen.
Weiter schreibt Pro Asyl: "Zudem müssen jetzt viele Asylverfahren zu Herkunftsländern, die oft lange liegen gelassen wurden, endlich durchgeführt werden. Dies werden keine Schnellverfahren sein können. Erheblicher Prüfungsaufwand im Einzelfall ist nötig. Dies wird einen erheblichen Teil der Arbeitskapazität der für 2016 bewilligten Personalstellen beim Bundesamt aufzehren."
In diesem Zusammenhang warnt PRO ASYL "vor einer Kultur der Standard-Husch-Husch-Verfahren": Es sei "ein Unding, dass Asylentscheider inzwischen nach sechswöchiger Einarbeitungszeit Entscheidungen treffen dürfen zu Sachverhalten, bei denen es in vielen Fällen am Ende um Rechtsgüter wie Freiheit, Leib und Leben geht." (Pro Asyl /KM - 06.01.2016)
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