Mindestlohn
Zum 1. Januar 2016 treten in einigen Branchen höhere Mindestlöhne in Kraft, zum Beispiel in der Abfallwirtschaft, für Dachdecker und Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.
Mehr Hartz IV
Wer Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2016 etwas mehr Geld: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben.
Mehr Wohngeld
Fast alle Wohngeldempfänger erhalten ohne Antrag ein höheres Wohngeld. Rund 870.000 Haushalte können künftig Wohngeld erhalten. Darunter sind rund 320.000 Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch haben.
Das Wohngeld wird an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2009 angepasst. Die Neuberechnung berücksichtigt nicht nur den Anstieg der Kaltmieten, sondern auch die Entwicklung der "warmen Nebenkosten", also von Heizung und Wasser. Die Wohngeldreform tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld
Ab 2016 kann die Bundesagentur für Arbeit das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bis zu zwölf Monate gewähren. Das ist jetzt gesetzlich geregelt. In den vergangenen 35 Jahren war das Kurzarbeitergeld auf sechs Monate befristet und wurde jeweils durch Verordnungen verlängert.
Sonderregelung zum Arbeitslosengeld
Kurzbeschäftigte haben bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie sechs Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit auf das Arbeitslosengeld ist bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.
Frauenquote
Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab Januar 2016 neu zu besetzen sind, eine Frauenquote von 30 Prozent einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch für den Öffentlichen Dienst und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann.
Rentenbeitragssatz 2016 unverändert
Aufgrund der anscheinend guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auch 2016 bei 18,7 Prozent.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Ab 1. Januar 2016 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 84,15 Euro monatlich.
Renteneintritt fünf Monate später
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase. Das heißt: Wer 1951 geboren ist und 2016 in den Ruhestand geht, muss fünf Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen
Ab 1. Januar 2016 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.050 Euro in 2015 auf 6.200 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.200 auf 5.400 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2016 auf 56.250 Euro jährlich (2015: 54.900 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Sozialabgabe für Künstler stabil
Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2016 mit 5,2 Prozent stabil. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.
Gesundheit und Pflege
Schneller zum Facharzt und Anspruch auf Zweitmeinung
Wer zeitnah einen Termin beim Facharzt braucht, kann sich ab Ende Januar 2016 an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Können die Servicestellen Patientinnen und Patienten nicht an eine geeignete Praxis vermitteln, gibt es einen Behandlungstermin in einer Krankenhausambulanz. Ziel ist, dass jeder innerhalb von vier Wochen die notwendige medizinische Versorgung erhält. Ist eine Operation geplant, können sich Versicherte in vielen Fällen ein weiteres Mal beraten lassen. Die Kosten erstatten die Krankenkassen.
Beiträge für Gesetzliche Krankenkassen
Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent. Er ist gesetzlich festgeschrieben. Die Hälfte davon, 7,3 Prozent, trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2016 ist auf 1,1 Prozent festgelegt. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.
Mehr Qualität in der Krankenhausversorgung
Hohe Qualität soll sich für Krankenhäuser künftig auch finanziell lohnen. Deshalb werden Qualitätszuschläge und -abschläge für Leistungen eingeführt. Kliniken können ab 2016 deutlich mehr Pflege- und Hygienepersonal beschäftigen, und das auf Dauer. Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung vorübergehend weiter zu versorgen sind, können eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Um Versorgungsstrukturen zu verbessern, wird ein Strukturfonds eingerichtet. Mit dessen Mitteln können beispielsweise Krankenhäuser in ambulante Gesundheits- und Pflegezentren umgewandelt werden. Das Krankenhausstrukturgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen
Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016 nach dem E-Health-Gesetz Anspruch auf einen Medikationsplan, vorerst in Papierform. Mittelfristig wird der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, so wie auch Notfalldaten.
Palliativversorgung verbessert
Die Palliativversorgung gehört künftig zur Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung; sie wird ausgebaut und besser vergütet. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse sie über Palliativ- und Hospizleistungen berät. Menschen in Pflegeheimen können ihre Versorgung individuell planen. Das Hospiz- und Palliativgesetz ist am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Verbesserungen in der Pflege
Erstmals erhalten alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob jemand an einer körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft, wirkt in wesentlichen Teilen aber erst ein Jahr später. Denn 2016 dient der Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens in der Praxis und der Umstellung auf die neuen fünf Pflegegrade. Ab 1. Januar 2016 gilt: Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung.
Mehr Geld für Prävention
Vorbeugen ist besser als heilen – das ist die Grundidee des Präventionsgesetzes. Ab 2016 stehen jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Das Gesetz ist im Juli 2015 in Kraft getreten, mehr Geld für Prävention gibt es ab dem 1. Januar 2016.
Unabhängige Patientenberatung ist kostenlos
Die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland" gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Ab 2016 können sich Patientinnen und Patienten dort einfacher und schneller beraten lassen.
Bildung
BAföG steigt
Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016/2017 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studenten mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen.
Hilfen bei der Ausbildung von Flüchtlingen
Junge asylberechtigte und geduldete Flüchtlinge können ab Januar 2016 schon nach 15 Monaten Aufenthalt - statt bisher vier Jahren - BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant. Sie wird auf den 1. Januar 2016 vorgezogen, um Flüchtlinge schneller in Ausbildung zu bringen.
Ebenfalls ab Januar 2016 können Flüchtlinge bei einer dualen Berufsausbildung mit Assistierter Ausbildung, ausbildungsbegleitenden Hilfen und mit Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt werden. Auch hier ist Voraussetzung, dass sie seit 15 Monaten in Deutschland sind.
Anerkennung beruflicher Qualifikation für EU-Bürger erleichtert
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen wird für EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten wollen, ab Januar 2016 weiter erleichtert: Sie können ihre Anträge künftig auch elektronisch stellen. Außerdem gelten EU-weit neue Mindestanforderungen an die Ausbildung in Heilberufen.
Inneres und Justiz
Neuordnung des Ausweisungsrechts
Im Ausweisungs- und Abschiebungsrecht gilt ab 1. Januar 2016: Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, wird konsequent beendet. Ihre Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können. Die Bundesregierung hat das Bleiberecht sowie das Ausweisungs- und Abschiebungsrecht reformiert. Geregelt ist unter anderem ein Bleiberecht nach achtjährigem Aufenthalt, für Familien mit minderjährigen Kindern bereits nach sechs Jahren. Das Gesetzespaket ist in wesentlichen Teilen bereits am 1. August 2015 in Kraft getreten.
Vorratsdatenspeicherung
Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, Verkehrsdaten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zehn Wochen zu speichern, Standortdaten vier Wochen. Die Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Sicherheitsgesetze gelten weiter
Nachrichtendienste dürfen bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern auch künftig Auskünfte einholen. Die Bundesregierung verlängert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden um weitere fünf Jahre. Sie waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt worden. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Stärkung der Datenschutzaufsicht
Die Bundesregierung stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird am 1. Januar 2016 zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde.
Harte Strafen für Doping im Sport
Sportlern, die Dopingmittel verwenden, drohen künftig Haftstrafen. Auch Selbstdoping ist nun strafbar. Das Anti-Doping-Gesetz schützt die Gesundheit von Sportlern und sorgt für einen fairen Wettbewerb. So wird erstmals Selbstdoping unter Strafe gestellt.
Das Gesetz ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Steuern und Finanzen
Entlastungen für Steuerzahler und mehr Leistungen für Familien
Steuerzahlern bleibt 2016 mehr Netto vom Brutto: Bürgerinnen und Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. Hinzukommen Verbesserungen für Familien: mehr Kindergeld, ein höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und mehr Kinderzuschlag für Geringverdiener. Zum 1. Januar 2016 wird der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent "nach rechts" verschoben. Das begrenzt auch "heimliche Steuererhöhungen" im Zuge der Kalten Progression.
Steuer-Identifikationsnummer
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben. Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das man Kindergeld beantragt, und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.
Änderungen für Autofahrer
Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht - wie bisher - zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre.
Abbau von Bürokratie
Zum 1. Januar 2016 werden die Grenzbeträge für Buchführungspflichten im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung angehoben. Dadurch soll eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bisher von der Buchführungspflicht befreit und damit von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
Schutz der Steuerzahler bei Bankenkrisen
Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Das Kabinett hat Regeln beschlossen, die Bankeneigentümer und Bankgläubiger zur Lastenteilung heranziehen. Das nationale Bankenabwicklungsrecht wird an den aktuellen Stand der europarechtlichen Vorgaben angepasst. Am 1. Januar 2016 startet der Einheitliche Europäische Abwicklungsmechanismus mit vollen Kompetenzen.
Kleinanlegerschutzgesetz sorgt für mehr Transparenz
Um den Anlegerschutz zu verbessern, wird beispielsweise der Anbieter einer Vermögensanlage verpflichtet, einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen. Für Versicherungsunternehmen gilt ab dem 1. Januar 2016 eine neue Aufsichtsregelung.
Versicherungsaufsichtsreform Solvency II
Das neue Aufsichtswerk für Versicherungsunternehmen modernisiert grundlegend die Versicherungsregulierung und harmonisiert sie europaweit. Es gilt ab 1. Januar 2016.
Verbraucherschutz
Europaweit geringere Kreditkartengebühren
In der EU gelten seit 9. Dezember 2015 neue Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen. Die Grenze beträgt 0,2 Prozent des Zahlungsbetrags bei sogenannten Debit-Karten wie etwa die EC-Karte und höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Das bringt Einsparungen für Händler wie Verbraucher.
SEPA –Endspurt für Privatleute
Überweisungen können Privatleute ab Februar 2016 nur noch mit der internationalen Bankkontonummer vornehmen. Denn die Übergangsregelung zum einheitlichen Zahlungsverkehr im Euroraum läuft nun auch für private Kunden ab.
Energie
EEG-Umlage 2016
Ab 1. Januar 2016 beträgt die Umlage für Ökostrom 6,354 Cent pro Kilowattstunde. Die sogenannte "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die aus Wind, Wasser und Sonne Strom produzieren. Für Strom aus regenerativen Kraftwerken gilt ein sogenannter Einspeisevorrang sowie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde Strom. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt.
Neues Energieeffizienzlabel für ältere Heizungen
Ab 1. Januar 2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen.
Neue Energiestandards für Neubauten
Ab 1. Januar 2016 gelten für neue Gebäude höhere energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der ein Viertel niedriger liegt als bisher. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent verbessert werden. Grundlage ist die seit 1. Mai 2014 geltende Energieeinsparverordnung.
Mehr Anreize für klimafreundliche Kraftwerke
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize vor, neue emissionsärmere Kraftwerke zu bauen. So soll beispielsweise das maximale Fördervolumen der KWKG-Umlage von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Außerdem geht es darum, bestehende Kraftwerke auf eine besonders CO2-arme Gaserzeugung umzustellen. KWK-Anlagen sollen bis 2020 rund vier Millionen Tonnen weniger CO2 ausstoßen und so einen wichtigen Beitrag leisten, um das nationale Klimaziel zu erreichen.
Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" erweitert
Die KfW-Förderbank erweitert zum 1. Januar ihr Programm „Energieeffizient Sanieren" um sogenannte Kombinationslösungen. Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Wer eine Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Gebäudesanierung.
Leichter Regen 2 / 7° C Luftfeuchte: 60% |
Bedeckt 5 / 6° C Luftfeuchte: 74% |
Leichter Regen 5 / 6° C Luftfeuchte: 52% |