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Stuttgart:

Erlass zum Schutz vor Genpflanzen

Stand: 07.05.14 09:56 Uhr

Am Liebsten will die grün-rote Landesregierung gar keine Gentechnik auf den Äckern im Ländle haben. Doch die EU-Minister haben ihr da im Februar einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn Sie haben die Genmaissorte "1507" für den EU-weiten Anbau freigegeben. Jetzt will Grün-Rot zumindest einen Teil der baden-württembergischen Flächen vor gentechnisch veränderten Pflanzen schützen. Seit heute gilt dafür ein spezieller Erlass.

Die Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Hier soll die Natur möglichst von Menschenhand unberührt bleiben und sich ganz ursprünglich entfalten können. Nicht ganz unbeeinflusst aber, dennoch durch nachhaltige Landwirtschaft geprägt, sollen die Pflegezonen sein.

Genmais – vielleicht auch noch in nächster Nähe zu den Kern- und Pflegezonen angebaut – das passt vielen Bürgern aber auch der Landesregierung garnicht ins Konzept. Deshalb hat die grün-rote Landesregierung beschlossen, alle Möglichkeiten aus-zuschöpfen um zumindest diese Gebiete vor genmanipulierten Pflanzen zu schützen:"[Auf]Grund der aktuellen Situation wie sie sich in Brüssel weiterentwickelt, hab ich veranlasst, dass wir als Naturschutzbehörde mit einem Erlass, vom heutigen Tag, sensible und naturschutzfachlich hochwertige Schutzgebiete, wirksam vor negativen Einwirkungen gentechnisch veränderter Organismen zu schützen haben", so Alexander Bonde. 

Ab sofort ist es in Naturschutzgebieten wie den Kern- und Pflegezonen des Biosphärengebiets verboten, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Außerdem soll ein drei Kilometer breiter Schutzstreifen um die Naturschutzgebiete gezogen werden. In ihm ist die Aussaat von Genpflanzen ebenfalls verboten. "Mit diesem Erlass setzen wir einen bundesweit neuen Maßstab der sich an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gentechnisch veränderten Organismen orientiert. Aber auch das von uns durchs Bundesnaturschutzgesetz geforderte hohe Schutzniveau für unsere heimische Natur und Artenvielfalt gewährleistet. Die Schutzzone von 3000 Metern orientiert sich dabei an Flugweiten von Honigbienen und Schmetterlingen", erklärte der Naturschutzminister. 
Und die Landesregierung wolle sich auch weiterhin gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut stark machen. Für die Neuauflage des Landesnaturschutzgesetzes plane sie nicht nur dass der heutige Erlass gesetzlich festgeschrieben, sondern auch ausgebaut werde. Der Plan sehe es vor, auch die Natura 2000-Gebiete unter den Schutz vor dem Anbau von Genpflanzen zu stellen.

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