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Reutlingen:

Regierungspräsidium lehnt Zwangsgeld gegen Reutlingen ab

Stand: 02.12.15 15:52 Uhr

Das Regierungspräsidium Tübingen lehnt es ab, gegen die Stadt Reutlingen ein Zwangsgeld wegen der zu häufigen Überschreitung von EU-Grenzwerten beim CO2 zu verhängen. Eine entsprechende Forderung hat jetzt die Deutsche Umwelthilfe erhoben und erneut Klage beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen eingereicht. Sie wirft dem Regierungspräsidium vor, als Aufsichtsbehörde zu wenig für die Luftreinhaltung in Reutlingen zu tun, und deshalb die Gesundheit der dortigen Bürger zu gefährden.


Indessen lehnt der neue Tübinger Regierungspräsident Jörg Schmidt die Vorgehensweise der Deutschen Umwelthilfe ab: er finde ein Zwangsgeld „nicht erforderlich und deplatziert". Das Regierungspräsidium arbeite derzeit intensiv ab einem neuen Luftreinhalteplan.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon einmal wegen der Reutlinger Werte erfolgreich geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte daraufhin unter anderem teilweise Durchfahrtsverbote für LKW auf einigen Straßen vorgeschlagen.

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