Im aktuellen Test sind gerade einmal 8 von 30 Plüschtieren empfehlenswert. 19 der 30 Produkte – also mehr als 60 Prozent – enthalten kritische Mengen von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Einzelne dieser Verbindungen können Krebs erzeugen. Einfach auswaschen lassen sich diese PAK nicht. Krebserzeugende PAK sind nicht akut giftig, sondern wirken langfristig im Organismus. Bei 3 Produkten reißen die Nähte zu schnell zu weit auf. Kinder könnten die Füllung herauspulen und in den Mund stecken. Da die drei Stofftiere die rechtlichen Bestimmungen nicht einhalten, hat die Stiftung Warentest die Hersteller und die Aufsichtsbehörden informiert.
Renate Ehrnsperger, Projektleiterin des Tests, empfiehlt:
"Beim Einkauf sollte man sich das Plüschspielzeug genau anschauen Ist es schlecht und nachlässig verarbeitet oder riecht es unangenehm, sollte man die Finger davon lassen. Dazu kann man durchaus auch an Nähten, Etiketten oder Knopfaugen ziehen. Geht hier schon im Laden etwas kaputt, ist das Spielzeug sicher auch den Anforderungen des Alltags nicht gewachsen. Ist das Plüschtier für ein Baby oder für ein Kleinkind, sollte man eher kurzfloriges Spielzeug kaufen, da langflorige Produkte oft stärker haaren. Plüschspielzeug sollte aus hygienischen Gründen auch in der Waschmaschine waschbar sein und es ist empfehlenswert, es vor der Benutzung auch tatsächlich zu waschen. Allerdings können PAK durch Waschen leider nicht einfach entfernt werden. Das haben wir in diesem Test exemplarisch an einigen belasteten Spielzeugen überprüft. Auch nach drei Wäschen hatte sich der Gehalt an Chrysen oder Naphthalin kaum verändert."
"Grundsätzlich empfehlen wir auf Prüfsiegel zu achten – zum Beispiel das GS-Zeichen oder Prüfsiegel von unabhängigen Prüfinstituten wie den TÜVs. Solche Prüfsiegel stellen meist höhere Anforderungen als das CE-Zeichen. Sie könnten eine Orientierung bieten. Das GS-Zeichen war allerdings nicht auf den getesteten Spielzeugen zu finden. Das CE-Zeichen ist für Spielzeug Pflicht, bietet aber keine Orientierung. Der Hersteller versichert damit lediglich, dass er die geltenden rechtlichen Vorgaben fürs Produkt einhält. Eine unabhängige Überwachung wie zum Beispiel beim GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit findet hier nicht statt."
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