Der vorübergehende Charakter rührt daher, dass die Bildschirmkopien gelöscht werden, sobald der Internetnutzer die aufgerufene Internetseite verlässt. Zum anderen werden die Cachekopien gewöhnlich automatisch nach einer gewissen Zeit, abhängig von der Kapazität sowie vom Volumen und der Häufigkeit der Internetnutzung des betreffenden Internetnutzers, durch andere Inhalte ersetzt.
Unbeachtlich ist demnach, dass der Nutzer theoretisch die Möglichkeit hat den Cache-Speicher "abzufangen" und so dauerhaft zu speichern. Was selbstverständlich für sich genommen eine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt.
Der EuGH betont in seinem Urteil, dass die Einschränkungen nicht dem technischen Fortschritt im Wege stehen dürften und insbesondere eine effiziente und damit benutzerfreundliche Nutzung des Browsers ermöglichen sollten.
Fraglich bleibt allerdings, wie der Fall zu beurteilen ist, wenn die zwischengespeicherten Daten nicht unmittelbar, sondern erst nach dem Gesamtvorgang gelöscht werden. Diesbezüglich wird auf weitere Urteilen zu warten sein, meint der Anwalt.
Der Fall RedTube war eine Abmahnwelle an Nutzer wegen angeblich illegaler Pornostreams auf Redtube.
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