In Wahrheit handelt es sich um einen versteckten Auftrag zum Abschluss eines Branchenbuchvertrags. Für Kosten bis zu 1.000 Euro findet der Unternehmer anschließend seine Daten in einem völlig unbekannten Online-Adressverzeichnis wieder.
Eine andere Masche besteht darin, dass Betriebe einen Anruf erhalten, in dem ein bereits bestehender kostenloser Vertrag vorgetäuscht wird. Dieser würde sich nun in einen kostenpflichtigen verlängern, wenn man keine Kündigung erkläre. Anschließend erfolgt ein zweiter Anruf, in dessen Rahmen die Kündigung aufgenommen wird. Dieser Anruf wird aufgezeichnet und schließlich digital abgeändert, so dass es sich am Ende wie die Auftragserteilung für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag anhört, warnt Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin.
Doch Opfer von Branchenbuchabzocke und Adressbuchschwindel könnne sich wehren. Es gibt rechtliche Mittel, mit denen Betroffene gegen die unberechtigten Rechnungen und Mahnungen der unseriösen Firmen vorgehen können. Anwalt Hollweck informiert darüber auch auf seiner Homepage.![]() | Leichter Regen 4 / 8° C Luftfeuchte: 88% |
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