Steuersünder können sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre unversteuerten Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten noch weiter vor dem Fiskus verborgen werden können. Um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, bleibt ihnen als Ausweg nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige. Die ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt ist. Die Zeit wird knapp.
Trotz des steigenden Entdeckungsrisikos sollte eine Selbstanzeige aber nicht übereilt verfasst, sondern äußerst gründlich vorbereitet werden, betont die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater. Denn nur wenn die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sei, könne sie auch strafbefreiend wirken. Für einen Laien seien die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Daher sollte er sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfassen. Dabei seien Fehler fast schon vorprogrammiert. Im Ergebnis schlägt die Selbstanzeige dann fehl.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss und können sie dementsprechend so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen, so die Kanzlei GRP, die zu dem Thema Selbstanzeige auf ihrer Homepage Tipps gibt. Bei höheren Beträgen erhebe der Fiskus Strafzuschläge, die gemeinsam mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssten.
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