In rechtlicher Hinsicht müssen solche Forderungen meist nicht beglichen werden, betont Rechtsanwalt Thomas Hollweck, der sich seit Jahren mit Vertragsfallen und Abofallen im Internet beschäftigt. Denn in fast allen Fällen komme kein wirksamer Vertrag zustande. Zudem bestünden zahlreiche rechtliche Einwendungen, die den angeblichen Vertragsschluss im Nachhinein wieder zunichte machen können.
Der Anwalt empfiehlt grundsätzlich, gegen jegliche unberechtigte Rechnung bzw. Mahnung einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Wie genau dieser Widerspruch aussehen muss, erklärt Anwalt Hollweck auf seiner Internet-Seite. Hier stellt er auch einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung, mit dessen Hilfe einer Rechnung oder Mahnung der Vertragsfallenbetreiber widersprochen werden kann.
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