Breitband-Internet | Bildquelle: RTF.1

Ratgeber:

Vertragsfallen im Internet - Unberechtigten Rechnungen widersprechen!

Stand: 21.11.15 20:41 Uhr

Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen, mit Abofallen und Vertragfallen unfreiwillige Kunden an sich zu binden. Dabei wird vor allem auf die Methode des unbemerkten Vertragsschlusses gesetzt: Das Opfer stößt auf eine als kostenlos erscheinende Internetseite und registriert sich dort, um die auf der Homepage angebotenen Leistungen nutzen zu können. Ein Anwalt erklärt, wie Sie sich wehren.

Häufige Masche: Unbemerkt wird auf der Homepage ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen, da die Betreiber entweder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder am Rand der Seite in kleiner Schrift unscheinbar auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen. Erst mit Erhalt einer Rechnung oder Mahnung bemerkt der Betroffene, dass er scheinbar einen Vertrag abgeschlossen hat.

In rechtlicher Hinsicht müssen solche Forderungen meist nicht beglichen werden, betont Rechtsanwalt Thomas Hollweck, der sich seit Jahren mit Vertragsfallen und Abofallen im Internet beschäftigt. Denn in fast allen Fällen komme kein wirksamer Vertrag zustande. Zudem bestünden zahlreiche rechtliche Einwendungen, die den angeblichen Vertragsschluss im Nachhinein wieder zunichte machen können.

Der Anwalt empfiehlt grundsätzlich, gegen jegliche unberechtigte Rechnung bzw. Mahnung einen schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Wie genau dieser Widerspruch aussehen muss, erklärt Anwalt Hollweck auf seiner Internet-Seite. Hier stellt er auch einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung, mit dessen Hilfe einer Rechnung oder Mahnung der Vertragsfallenbetreiber widersprochen werden kann.

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