Eines bleibe aber auch mit der Neuregelung klar: "Von ganz zentraler Bedeutung ist, dass wir die Betreuung Schwerstkranker am Lebensende verbessern."
Eine optimale palliative Versorgung könne in vielen Fällen die Angst vor unerträglichen Leiden am Lebensende mildern und dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben Rechnung tragen. "Daher begrüße ich ausdrücklich, dass der Bundestag erst gestern auch ein neues Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen hat", sagte Stickelberger.
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