Die im Zuge des am 1. November in Kraft getretenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschlossenen Änderungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Betroffenen waren nach den Worten Marks "dringend" notwendig. In Kommunen, die besonders viele minderjährige Flüchtlinge aufgenommen hatten, seien Betreuung und Unterbringung zuletzt teils "nicht mehr bedürfnisgerecht" zu gewährleisten gewesen.
Mit dem Gesetz solle unter anderem sichergestellt werden, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Es gebe nunmehr es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht, wobei bei der Verteilung das Kindeswohl und das Schutzbedürfnis im Vordergrund stehen würden. Marks wies auf den besonderen Schutz der auch von der Bundesrepublik unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention:
Die Betroffenen haben demnach Anspruch darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Die Staatssekretärin räumte ein, dass bisher minderjährige unbegleitete Flüchtlinge "statistisch nicht richtig erfasst" worden seien. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sehe fortan aber eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung zu diesen minderjährigen Flüchtlingen vor. (hib/AHE)
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