Bisher war korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden sollte. Das Gesetz erweitert auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern:
Es setzt verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um: Dazu zählen der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption. (Bundesrat / BWeins.de)
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