Sterbehilfe | Bildquelle: pixabay.com

Deutschland:

Ärztekammer-Präsident Montgomery begrüßt Sterbehilfe-Entscheidung des Bundestages

Stand: 08.11.15 20:33 Uhr

Der Deutsche Bundestag hat heute die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten. Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery begrüßt die Entscheidung. Er betont: Die Tötung eines Patienten sowie die Beihilfe zum Suizid gehörten nicht zu den Aufgaben eines Arztes.

Die Ärzteschaft habe von Anfang an unmissverständlich klargestellt, "dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören", betont Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery.

Die Bundesärztekammer begrüße deshalb sehr, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt sei. "Eine gute Nachricht ist es auch, dass der Gesetzgeber der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, also sogenannten Sterbehilfevereinen, nun endlich einen Riegel vorgeschoben hat", so Montgomery.

Die Neuregelung werde nicht dazu führen, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren, wie dies von den Gegnern des Entwurfs im Vorfeld der Abstimmung behauptet worden sei. "Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen".

Besonders wichtig ist laut Montgomery, dass die Sterbehilfedebatte der vergangenen Monate mit dazu beigetragen habe, "den Blick der Menschen auf die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Hospizarbeit zu schärfen. Damit haben wir viel erreicht."

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