Die Polizei war zuvor vom Klinikpersonal zu Hilfe gerufen worden, weil der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindliche Mann im Begriff war, die Klinik zu verlassen. Als mehrere Streifenbesatzungen des Polizeireviers Tübingen eintrafen, hielt sich der 21-Jährige bereits in dem Wohnheim auf, wo es zu einem Gerangel mit den Polizeibeamten kam. In dessen Verlauf bekam der Mann offenbar die Dienstwaffe eines Polizeibeamten zu fassen. Er gab mehrere Schüsse ab, die die Beamten nach derzeitigem Ermittlungsstand verfehlten.
Der 21-jährige soll im Laufe des Donnerstags auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Bereits am Dienstag, 03.11.2015, war es in Mössingen-Öschingen zu einem Widerstand mit dem Beschuldigten gekommen, bei dem vier Polizeibeamte verletzt worden waren. Der 21-Jährige war daraufhin in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden. Durch die Klinik wurde beim Amtsgericht Tübingen ein Unterbringungsbeschluss beantragt, der am Mittwochnachmittag eröffnet werden sollte. Aufgrund gesundheitlicher Probleme war eine Verlegung des jungen Mannes in die Medizinische Klinik erforderlich. Gegen 16.25 Uhr flüchtete der Beschuldigte unbekleidet aus dem Klinikgebäude. Das Pflegepersonal verständigte umgehend über Notruf die Polizei und verfolgte den jungen Mann.
Eine Streife des Polizeireviers Tübingen konnte den Beschuldigten nur kurze Zeit später in einem nahegelegenen Wohnheim in der Otfried-Müller-Straße stellen. Dort kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in dessen Verlauf der Beschuldigte die Dienstwaffe eines Polizeibeamten aus dem Holster reißen konnte. Dabei gab er zwei Schüsse ab, wovon einer gezielt gegen die Polizeibeamten gerichtet war. Durch die Schussabgabe wurde niemand verletzt. Der 21-jährige konnte von den vor Ort befindlichen Beamten überwältigt und festgenommen werden, wobei auch Pfefferspray und Schlagstock eingesetzt wurde. Eine Beamtin und ein Beamter trugen hierbei leichte Verletzungen davon, die ambulant behandelt wurden. Der Festgenommene wurde bei dem Gerangel ebenfalls leicht verletzt und musste aufgrund seines psychischen Zustands stationär in eine Klinik aufgenommen werden.
Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Rohheitsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten und war deshalb auch bereits in Haft.
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