Obwohl sich einige deutsche Bundesländer durch Novellierungen ihrer Jagdgesetze bereits für mehr Tierschutz bei der Jagd stark machen, halte insbesondere die Jägerschaft an althergebrachten Methoden und Traditionen wie dem Hubertustag fest. Stattdessen solle die Jagd, so der Deutsche Tierschutzbund, für die Zukunft tierschutzgerechter und mehr am Naturschutz auszurichten.
„Die Jägerschaft verteidigt ihre tierschutzwidrigen Praktiken, egal wie sinnlos diese sind, und ist weiterhin zu keinerlei Zugeständnissen bereit oder fähig", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Und auch die Kirche billigt dieses sinnlose Töten von Millionen Tieren unter dem Deckmantel des Brauchtums. Freilebende Tiere sind unsere Mitgeschöpfe und sollten deshalb vom Menschen um ihrer selbst willen geachtet und geschützt werden." Der Legende nach habe selbst der heilige Hubertus das Töten beendet, nachdem Christus in Gestalt eines Hirsches zu ihm gesprochen hatte.
"Tierschutzwidrige Jagdmethoden"
Die Tierschützer kritisieren insbesondere tierschutzwidrige Jagdmethoden, wie die Jagd mit Totschlagfallen. Auch dürfen Jäger, so der Tiershutzbund, laut Bundesjagdgesetz immer noch Hunde und Katzen abschießen:"Unzählige Tierarten, wie Marder, Schwan oder Blässhuhn, für deren Bejagung weder eine ökologische Notwendigkeit besteht, noch eine sinnvolle Nutzung in Frage kommt, werden zur Tötung freigegeben." Aber auch die umstrittene Jagdhundeausbildung an lebenden Enten und Füchsen müsse aus Tierschutzsicht endlich der Vergangenheit angehören.
Novelle des Jagdgesetzes
Tier- und Naturschutzverbände in Deutschland drängen, schreibt der Tierschutzbund, seit Jahrzehnten darauf, das Bundesjagdgesetz grundsätzlich zu novellieren. Dabei fordern sie etwa eine Kürzung der Liste jagdbarer Tierarten, die Verkürzung der Jagdzeiten, ein Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden und ein Verbot des Abschusses von Haustieren. Weiter heißt es in der Mitteilung: "Während eine Novellierung auf Bundesebene bisher noch aussteht, sind in den letzten vier Jahren in verschiedenen Bundesländern jagdrechtliche Neuerungen vorgenommen worden, darunter unter anderem in Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland." Somit seien dort zumindest einige der hinsichtlich des Tierschutzes bestehenden Probleme des Jagdwesens entschärft worden.
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