| Bildquelle:

Tübingen:

Neue Meldevorgaben ab heute

Stand: 01.11.15 16:12 Uhr

Die Stadt Tübingen weist auf neue Meldevorgaben zum 1.November hin. Hintergrund ist das Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes.

So muss jetzt unter anderem derjenige, der sich künftig an-, ab- oder ummeldet, der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers vorlegen. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Bescheinigung rechtzeitig auszustellen. Er darf auch bei der Meldebehörde nachfragen, ob die Anmeldung erfolgt ist. Die Frist für eine An- und Ummeldung in Tübingen wird von einer Woche auf zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung verlängert.
WERBUNG:



Seitenanzeige: