Die Anhörung beginnt am Montag, den 2. November 2015 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 16.00 Uhr dauern. Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) werde im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts angestrebt, erklärt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Ziel der EU-Regelung ist eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft der Prüfungsergebnisse.
Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden. Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Sanktionen sollen künftig nicht nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden können, sondern auch gegen deren Prüfgesellschaften.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Klaus-Peter Naumann (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland), Gerhard Ziegler (Wirtschaftsprüferkammer), Professor Hans-Jürgen Kirsch (Direktor des Instituts für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung), Harald Elster (Deutscher Steuerberaterverband), Wolfgang Spindler (Abschlussprüferaufsichtskommission), Richard Wittsiepe (Wirtschaftsprüfer) und Barbara Hoffmann (Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden. Zum Seitenanfang. (hib/HLE)
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