Im Weiteren bestätigt die Untersuchungskammer das laufende Verfahren gegen den suspendierten FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke wegen des Verdachts des Missbrauchs von Spesen sowie des Verdachts auf weitere Verstöße gegen Vorschriften und Bestimmungen der FIFA.
Formelle Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Ethikreglement der FIFA laufen zudem gegen Worawi Makudi, Jeffrey Webb, Ricardo Texeira, Amos Adamu, Eugenio Figueredo und Nicolás Leoz. Bereits an die rechtsprechende Kammer übergebene Verfahren betreffen die beiden Funktionäre Ángel María Villar Llona und Franz Beckenbauer. Weitere Namen von möglichen Verfahrensbetroffenen werden derzeit aus verfahrenstaktischen Gründen nicht bekanntgegeben.
Gemäß FIFA-Ethikreglement der FIFA und Gebot der Unschuldsvermutung wird die Untersuchungskammer im Verfahren alle Umstände gleichermaßen prüfen. In diesem Sinne gilt bis zum Vorliegen eines Entscheids durch die rechtsprechende Kammer die Unschuldsvermutung.
Der Vorsitzende der Untersuchungskammer der unabhängigen Ethikkommission, Dr. Cornel Borbély, begrüßt die Verabschiedung des neuen Wortlauts von Art. 36 des FIFA-Ethikreglements durch das Exekutivkomitee der FIFA. Künftig wird es für die Ethikkommission möglich sein, die Eröffnung von Verfahren gegen Vertreter des Weltfussballs auf Anfrage hin zu bestätigen.
Die Untersuchungskammer wird das Interesse an Transparenz dabei stets gegen das Interesse an der Durchführung eines ordentlichen rechtsprechenden Verfahrens, am Persönlichkeitsschutz der beteiligten Parteien und an der Unschuldsvermutung abwägen. Aus verfahrenstaktischen Gründen kann die Untersuchungskammer deshalb einzig laufende formelle Verfahren zu Mitgliedern des Exekutivkomitees, dem Generalsekretär, den FIFA-Präsidentschaftskandidaten sowie Konföderationsvertretern in leitender Stellung kommentieren.
Liegt der Untersuchungskammer ein Hinweis auf einen Verstoß gegen das Ethikreglement vor, analysiert sie den entsprechenden Sachverhalt im Rahmen einer vertraulichen Voruntersuchung. Diese Vorabklärungen werden aus verfahrenstaktischen Gründen in keinem Fall öffentlich bestätigt. Derzeit führt die Kammer eine mittelgroße Zahl an Voruntersuchungen gegen mehrere Fussballfunktionäre.
Führt eine Voruntersuchung zu einem konkreten Anfangsverdacht, eröffnet die Kammer ein formelles Verfahren gegen den Beschuldigten. Erst ab diesen Zeitpunkt wird die Untersuchungskammer eine öffentliche Bestätigung der Ermittlungen in Erwägung ziehen.
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