Axel Springer Hochhaus Berlin | Bildquelle: Axel Springer

Karlsruhe/Berlin:

Durchsuchung bei WELT/Berliner Morgenpost laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig

Stand: 29.08.15 09:43 Uhr

Die Durchsuchungen in den Redaktionsräumen der WELT-Gruppe/"Berliner Morgenpost" sowie der Privaträume eines Redakteurs im November 2012 waren verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bekannt gegeben. Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären, so das Gericht wörtlich.

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat damit den Verfassungsbeschwerden des Journalisten, der damals als Chefreporter die Polizeiredaktion der "Berliner Morgenpost" geleitet hat und heute im Investigativressort von WELTN24 tätig ist, sowie der Axel Springer SE stattgegeben. Die "Berliner Morgenpost" gehört inzwischen zur Funke Mediengruppe.

Zum Hintergrund: Am 28. November 2012 wurden die Privaträume und der Arbeitsplatz eines Chefreporters der "Berliner Morgenpost" von Beamten des Berliner Landeskriminalamtes im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dem Reporter wurde vorgeworfen, er habe einen Polizeibeamten bestochen. Im Oktober 2014 wurde das Verfahren eingestellt, weil sich der Tatvorwurf nicht bestätigt hat. Eine Beschwerde gegen das Vorgehen der Berliner Staatsanwaltschaft wurde im März 2013 vom Landgericht Berlin zunächst abgelehnt. Es entschied, dass die Durchsuchungen verhältnismäßig und mit der Pressefreiheit zu vereinbaren seien. Gegen diesen Beschluss legten der Redakteur und die Axel Springer SE Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, diesen wurde heute stattgegeben.

Jan-Eric Peters, Chefredakteur WELTN24: "Die Durchsuchungen bewaffneter Polizeibeamter waren nicht nur verfassungswidrig, sondern auch der vergebliche Versuch, Journalisten einzuschüchtern, Informanten namhaft zu machen und so unsere Recherchen zu stören. Es ist ein Sieg für die Pressefreiheit, dass die Verfassungsrichter das auch so sehen, Reporter und ihre Arbeit sind künftig besser geschützt."

Rechtsanwältin Dr. Simone Kämpfer, die Michael Behrendt vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat: "Journalisten, die sich an die Regeln ihres Berufs halten, dürfen nicht zum Objekt einer Durchsuchung werden. Anderes gilt nur, wenn zureichende Anhaltspunkte für eine Straftat des Journalisten vorliegen. Bloße Mutmaßungen genügen aber nicht. Dass der Durchsuchung der Redaktion der WELT-Gruppe/'Berliner Morgenpost' nichts als Mutmaßungen zugrunde gelegen hatte, stellt das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich klar. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Sieg für die Pressefreiheit."

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