Feuerwehr löscht Brand | Bildquelle: RTF.1

Reutlingen:

"Landplage" oder Lebensretter? Einige Fakten zum Thema Brandschutz

Stand: 25.08.15 16:32 Uhr

Die Besucherplattform des Stuttgarter Fernsehturms wurde 2013 geschlossen. Die Tübinger Schlossfestspiele wurden im selben Jahr abgesagt. Und jetzt gerade aktuell benötigt die Kunsthalle in Tübingen einen Erweiterungsbau. Veranstaltungen in Innenräumen müssen genehmigt werden, Flüchtlingsunterkünfte erweisen sich als nicht geeignet und Renovierungsarbeiten als teurer als gedacht. Für all das gibt es nur einen Grund: Brandschutz. Wenn er nicht eingehalten wird, dann kann das schlimmstenfalls Menschenleben kosten.


Schnell ist es passiert: Oft genügt ein Funke, ein technischer Defekt, eine Feuerwerksrakete oder ein Zigarettenstummel und schon steht ein Haus in Flammen. Allein in Reutlingen wird die Feuerwehr im Jahr zu 300 bis 350 Bränden gerufen. Das bedeutet fast jeden Tag einmal. Dabei hat die Rettung von Leben oberste Priorität.  "Wir brauchen Bedingungen, die einen Feuerwehreinsatz auch ermöglichen", sagt Feuerwehrkommandant Harald Herrmann von der Feuerwehr Reutlingen. "Es müssen Rettungswege vorhanden sein, es müssen Brandabschnitte vorhanden sein, die auch beherrschbar sind, und vor allem Dingen müssen wir Bauteile haben, die innerhalb der Zeit, in der die Feuerwehr ihren Einsatz durchführt, einen Brand auch standhält. "
 
Genau das wurde vor zehn Jahren zwei Tübinger Feuerwehrleuten in einem mittlerweile abgerissenen Haus zum Verhängnis. Im Gebäude gab es neu eingezogene, nicht genehmigte Trennwände, die dem Brand nicht lange genug Widerstand leisten konnten. Eine Wand fing Feuer und schnitt den Feuerwehrleuten den Weg ab. 
 
Für zahlreiche besonders gefährdete Gebäude ist eine Begehung durch die Feuerwehr alle fünf Jahre Pflicht. Allein in Reutlingen sind es 350 Gebäude.  "Das heißt, wir prüfen diese Gebäude: Gibt es Gefahrensituationen, die entschärft werden müssen, sind Rettungswege vorhanden, sind Brandabschnitte durchbrochen, beispielsweise durch offenliegende Durchbrüche, wo Verkabelungen durchgezogen worden sind", so Herrmann. Das alles werde dann in einem Protokoll festgehalten
 
Der Brandschutz ist in der Landesbauordnung begründet. Seit 1984 ist hier festgelegt: Es muss immer zwei Rettungswege geben: einen durch das Treppenhaus und einen notfalls durch das offene Fenster über die Feuerwehrleiter.   Speziell Sonderbauten wie Altenheime, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und größere Gewerbe-Gebäude müssen aber auch evakuiert werden können, bevor die Feuerwehr kommt, beispielsweise durch eine Fluchttreppe außerhalb des Gebäudes. Eine solche Fluchttreppe findet sich auch am Reutlinger Rathaus. Insgesamt ist die Stadt für 19.000 Menschen täglich verantwortlich, die sich in städtischen Gebäuden aufhalten. "Wir verwenden Stahlkonstruktionen verwenden, die wir an dem Gebäude andocken können", sagte Peter Geier, der Leiter des Gebäudemanagements Reutlingen. "Stahlkonstruktionen sind immer begehbar, funktionieren immer, sind natürlich auch brandsicher, und wir versuchen, gestalterisch diese Elemente gut in die Liegenschaften oder an die Gebäude heran zu integrieren."
 
Solche Brandschutzmaßnahmen kosten die Stadt im Jahr etwa 300.000 Euro. Investitionen, die einem privaten Wohnungsbesitzer zumeist erspart bleiben. Auch wenn sich die Brandschutzbedingungen verschärfen – nachbessern muss er erst, wenn sowieso ein Umbau ansteht.  "Bei einem Normalgebäude können Sie als Eigentümer davon ausgehen, dass auch geänderte rechtliche Vorschriften am Bestandschutz Ihres Gebäudes keine Änderungen ergeben", sagte Ottmar Hahr, Leiter des Bürgerbüros Bauen. "Aber sollten Sie einen sogenannten Sonderbau haben, dann kann es durchaus sein, dass die geänderte Rechtslage durchschlägt und Sie geänderte Vorschriften zu beachten haben. "
 
Letztendlich dienen alle Änderungen der Vorschriften der Sicherheit. So zuletzt nach dem Brand 2013 in Backnang. Acht Menschen waren damals gestorben. Für die Landesregierung der Anlass, Rauchmelder zur Pflicht zu machen. Brandschutz ist also niemals Selbstzweck, sondern das Bemühen, das Risiko im Brandfall möglichst gering zu halten.
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