Griechisches Parlament | Bildquelle: pixelio.de - griechenland-deals Foto: pixelio.de - griechenland-deals

Griechenland:

Regierungschef Tsipras tritt zurück - Neuwahlen im September

Stand: 20.08.15 20:24 Uhr

Der griechische Regierungschef Alexis Tsipras tritt zurück und macht den Weg für Neuwahlen frei. Das hat er in einer TV-Ansprache mitgeteilt. Schon am 20. September soll neu gewählt werden. Als Grund vermutet die griechische Presse, Tsipras wolle mit dem linken Syriza-Flügel abrechnen. Dieser war ihm bei Parlamentsabstimmungen zu den von der EU geforderten Sparauflagen und Reformen nicht gefolgt. Außerdem wolle er sich wohl neu wählen lassen, bevor diese Auflagen spürbar greifen.

In Regierungskreisen war laut Medienberichten schon kolportiert worden, Tsipras werde die Vertrauensfrage stellen, nachdem seine Koalition bei der Abstimmung zum neuen Hilfsprogramm keine Mehrheit hatte.

Am Mittwochabend hat die Europäische Kommission das Memorandum of Understanding (MoU) mit Griechenland für ein neues Stabilitätshilfeprogramm unterzeichnet. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), der 2012 in Reaktion auf die weltweite Finanzkrise als „Brandschutzmauer" Europas errichtet wurde, wird in den kommenden drei Jahren Darlehen in Höhe von bis zu 86 Mrd. EUR an Griechenland auszahlen können, sofern die griechische Regierung die im MoU genannten Reformen umsetzt und damit grundlegende wirtschaftliche und soziale Herausforderungen angeht.

Nach monatelangen intensiven Verhandlungen liegt nun ein Programm vor, das dazu beitragen wird, Unsicherheiten zu beseitigen sowie die Wirtschafts- und Finanzlage zu stabilisieren und Griechenland so dabei helfen wird, zu nachhaltigem Wachstum zurückzukehren, das auf soliden öffentlichen Finanzen, einer gestärkten Wettbewerbsfähigkeit, einem funktionierenden Finanzsektor, neuen Arbeitsplätze und sozialem Zusammenhalt beruht. Im Einklang mit Artikel 13 des ESM-Vertrags sind im MoU die Reformziele und die zur Freigabe der ESM-Mittel zu erfüllenden Auflagen im Einzelnen aufgeführt. Die Auszahlung der Mittel ist an die Fortschritte bei der Umsetzung geknüpft. Die Umsetzung wird von der Kommission – im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank und nach Möglichkeit zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds – überwacht. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Überprüfungen vorgenommen.

Am 8. Juli 2015 beantragte Griechenland beim ESM eine Stabilitätshilfe in Form einer Darlehensfazilität, um ihren Schuldenrückzahlungsverpflichtungen nachkommen und die Stabilität ihres Finanzsystems gewährleisten zu können. Am 23. Juli 2015 ersuchte Griechenland zusätzlich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) um finanzielle Unterstützung.

Auf dem Euro-Gipfel vom 12./13. Juli wurde Bilanz gezogen und eine ausführliche Erklärung zum weiteren Vorgehen abgegeben.

Im Einklang mit der Erklärung des Euro-Gipfels verabschiedete Griechenland am 15. und am 22. Juli mehrere Gesetzespakete.

Am 17. Juli forderte die Euro-Gruppe die Institutionen auf, die Verhandlungen über ein MoU aufzunehmen, in dem gemäß Artikel 13 des ESM-Vertrags die mit der Finanzhilfefazilität für den Zeitraum 2015-2018 verbundenen Auflagen festgelegt werden. Die Arbeiten wurden von der Europäischen Kommission im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank und zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus durchgeführt.

Am 11. August erzielten die griechischen Behörden und die Institutionen auf Arbeitsebene eine Einigung über das MoU, das dann am 14. August auf politischer Ebene von den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets gebilligt wurde.

Am 14. August erließ die griechische Regierung ein weiteres Gesetzespaket ( so genannte: „vorrangige Maßnahmen").

Nach Genehmigung durch die nationalen Parlamente (soweit erforderlich) wurde das MoU am 19. August vom Gouverneursrat des ESM angenommen. Anschließend wurde es von der Kommission – im Namen des ESM – sowie von der griechischen Regierung und der Zentralbank unterzeichnet.

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