Wegen der den Ländern und Kommunen obliegenden Zuständigkeit für die Betreuung und Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen und die soziale Wohnraumförderung läge es vielmehr nahe, Analysen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf kommunaler oder Landesebene durchzuführen, schreibt die Regierung.
Sie teile darüber hinaus nicht die Auffassung der Fragesteller, dass eine bundesweite Statistik die Bedingung für Maßnahmen gegen Wohnungslosigkeit sei. Solche Hilfsmaßnahmen bräuchten vor allem kleinräumige und zeitnah erstellte Daten, heißt es in der Antwort weiter.(hib/CHE)
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