Mannheim/Stuttgart:
      Kein Bürgerbegehren gegen Stuttgart21/ VGH weist Klage gegen Stadt Stuttgart ab
      Stand: 06.05.15  07:30 Uhr
      
      
      Über den Ausstieg der Stadt Stuttgart aus Stuttgart21 wird es kein Bürgerbegehren geben. Der  Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ gestern mitteilen, dass die Stadt Stuttgart das Bürgerbegehren "Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21" zu Recht nicht zugelassen habe.
      Die Kläger hatten argumentiert, dass die Finanzierung des Projekts verfassungswidrig sei, weil sich Stadt, Land und Bund gemeinsam daran beteiligen. Eine Mischfinanzierung sei aber zulässig. Das Bürgerbegehren sei hingegen \"unzulässig, weil es darauf Ziele, dass die Beklagte gegen vertragliche Bindungen verstoße\". Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
      
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