Schriftzug "Aids" | Bildquelle: pixabay.com

Deutschland:

Die Deutsche AIDS-Hilfe nimmt Anstoß an der Verschärfung des Prostitutionsgesetzes

Stand: 05.02.15 17:08 Uhr

Vorstand der AIDS-Hilfe kritisiert: Regierung hat Ratschläge auf dem Gebiet erfahrener Hilfsorganisationen nicht berücksichtigt. Zwangmaßnahmen werden gegenteiligen Effekt bewirken.

Zur Einigung der Großen Koalition bei der Reform des Prostitutionsgesetzes erklärt Manuel Izdebski vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH), dass das verschärfte Prostitutionsgesetz eher schaden statt nützen werde. Vielmehr präsentierten Union und SPD nun nach zähen Verhandlungen  die traurigen Reste einer schlechten Idee. Die geplanten Maßnahmen würden nicht zum Schutz der Prostituierten beitragen, sondern Prävention und Gesundheitsvorsorge eher schaden. Man brauche kein Schaufenstergesetz wie dieses, sondern die volle rechtliche Anerkennung von Sexarbeit als Beruf und wirksame Unterstützung im Arbeitsalltag, so Izdebski.

Kontraproduktive Scheinlösung

Mit Kondomzwang, Anmelde- und Beratungspflicht sowie Sonderregelungen für junge Menschen in diesem Beruf wolle die Bundesregierung die Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbessern. Zwang und Repression führten aber nicht zum Ziel, sondern schreckten ab und trieben Prostituierte in die Illegalität, so dass sie für Aufklärung und Hilfsangebote schlechter erreichbar seien. Es sei eine Illusion zu glauben, dass man hier mit Zwang Kontrolle ausüben könne, sagt Izdebski

Dabei gebe es erprobte Wege, wirklich etwas zu verbessern. Freiwillige Angebote, die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie ihre Kunden bei der Konzeption mit einbeziehen, würden gut angenommen und seien erfolgreich, fasst Izdebski die jahrzehntelange Erfahrung von Aidshilfen, Beratungseinrichtungen und Gesundheitsämtern zusammen.

Kondompflicht ist nicht kontrollierbar

Bei einer Kondompflicht, die es in Bayern und im Saarland bereits gebe, würden in der Regel die Frauen bestraft oder die Vorschrift verpuffe. Dass die Bundesregierung die Verantwortung für die Kontrolle nun den Ländern zuschiebt, sei ein Zeichen ihrer Ratlosigkeit und verschleiere die Sinnlosigkeit der Maßnahme. Eine Kondompflicht lasse sich nicht wirkungsvoll kontrollieren und diene nur dem guten Gefühl, etwas getan zu haben, kommentiert Izdebski.

Zwangsberatung schreckt ab, Anmeldepflicht stigmatisiert

Anstelle der zunächst geplanten ärztlichen Zwangsuntersuchung eine Zwangsberatung zu setzen, mache nichts besser und führe die Grundsätze von Beratung ad absurdum. Menschen seien für Beratung offen, wenn sie sich freiwillig dafür entscheiden. Und wie soll verhindert werden, dass ein Bordellbesitzer nach seinen Vorstellungen einen Arzt bestimet, und die Prostituierten nötige, diesen aufzusuchen?"

Die beschlossene Anmeldepflicht berge die Gefahr, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter stigmatisiert würden. Gegen Menschenhandel sei dies kein wirksames Mittel, denn eine Anmeldung könne auch unter Zwang erfolgen.

Häufigere Gesundheitsuntersuchungen und Beratungen für Prostituierte unter 21 seien zwar in der Tat sinnvoll. Zwang sei jedoch hier besonders kontraproduktiv und könne dazu führen, dass die jungen Frauen gerade zu Beginn ihrer Tätigkeit lieber illegal arbeiteten. Damit sind sie für Hilfsangebote schwerer erreichbar – in einer Situation, in der sie tatsächlich besonders gefährdet sind und Unterstützung benötigen.

Entscheidung gegen fachliche Expertise

Die Deutsche AIDS-Hilfe hat die Verhandlungen in der Koalition kritisch begleitet. Gemeinsam mit Frauenrechtsorganisationen, Sozialverbänden und Beratungsstellen für Prostituierte habe sie letzte Woche in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Frauenministerin Manuela Schwesig und die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen detailliert gegen die Zwangsmaßnahmen Stellung bezogen und davor gewarnt, Menschenhandel und Prostitution in einen Topf zu werfen. Menschenhandel lasse sich durch eine Reglementierung der Prostitution nicht bekämpfen.

Es sei  bedauerlich, dass die Bundesregierung die Expertise dieser fachlich versierten und in diesem Arbeitsfeld erfahrenen Organisationen nicht weitergehend berücksichtigt habe, sagt Manuel Izdebski. Bei der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen in einem Gesetzentwurf bestünden aber noch Spielräume, den Schaden möglichst gering zu halten.

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