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Tübingen:

Schöffen-Studie: Häufig illegale Absprachen in Strafverfahren

Stand: 18.06.23 16:45 Uhr

Schöffen werden bei Absprachen in Strafverfahren entgegen den gesetzlichen Vorschriften häufig nicht einbezogen oder sind an Absprachen beteiligt, die illegal sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen, die bislang größte Umfrage unter Laienrichtern in Deutschland.

Nur ein Fünftel der Absprachen wird wie vom Gesetz vorgesehen öffentlich im Rahmen der Hauptverhandlung getroffen. In 14 Prozent der Fälle werden die Laienrichter von den Berufsjuristen gar nicht erst eingebunden. Zwei Drittel der Schöffen berichten außerdem von Inhalten bei Absprachen, die illegal sind. Trotzdem hält eine Mehrheit der Schöffen ihr Amt für wichtig und wäre bereit, es nochmals anzutreten.
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