UNESCO Siegel Tübingen | Bildquelle: RTF1

Tübingen:

Kein Weltkulturerbe? - UNESCO-Siegel-Problematik am Museum der Universität

Stand: 13.08.18 17:16 Uhr

Löwen, Mammuts und Pferde - schon vor über 40.000 Jahren haben unsere Vorfahren ihre Umwelt nicht nur in Bildern, sondern auch in kleinen Figürchen abgebildet und festgehalten. Es sind die ältesten Kunstwerke der Menschheit und 16 von ihnen sind in der Sammlung Alte Kulturen des Museums der Universität Tübingen, kurz MUT, im Schloss Hohentübingen zu sehen. Eine besondere "Kennzeichnung", die die Bedeutung dieser einmaligen, frühen Artefakte hervorhebt und würdigt, gibt es jedoch nicht - auch nicht, nachdem ihre Fundorte mittlerweile das UNESCO-Siegel tragen dürfen.

Die Höhlen der Schwäbischen Alb im Ach- und Lonetal – seit nunmehr einem Jahr sind sie UNESCO-Weltkulturerbe und stehen damit in einer Reihe mit der Chinesischen Mauer, den Pyramiden von Gizeh und Machu Picchu – aber nur sie. Die in ihnen gefundenen Objekte, darunter die bislang ältesten, bekannten Kunstwerke der Menschheit – zählen jedoch nicht zum Weltkulturerbe.

Die Höhlen hätten nichts mit Kultur zu tun, die in ihnen gefundenen Artefakte jedoch schon, erklärte der Leiter des MUT Ernst Seidl. Trotzdem: Weder dieses Flötenfragment aus Vogelknochen – eines der ältesten Musikinsturmente – noch das ebenfalls circa 40.000 Jahre alte Mammut aus Mammutelfenbein oder das sogenannte "Tübinger Pferdle" – alles Funde aus der Vogelherd-Höhle bei Niederstotzingen – dürfen sich mit dem UNESCO-Siegel schmücken.

Im Tübinger MUT ist man der Ansicht, dass alle, die Anteil an der Eiszeitkunst haben, an einem Strang ziehen sollten. Darum die Forderung in Richtung Landesregierung: Den Menschen soll nähergebracht werden, was die Region zu bieten hat und das soll auch weltweit kommuniziert werden. So habe die Universität Tübingen, als einzige Uni weltweit Anteil an zwei UNESCO-Weltkulturerben.

Außerdem sprächen die vielfältigen Sammlungen der Uni sowieso für sich. Um die Verwendung des UNESCO-Siegels "kämpfen" wolle man also nicht. Unverständnis ob der unterschiedlichen Behandlung jedoch bleibt.

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