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Freistellung von der Arbeit für Weiterbildung - Das sind Ihre Rechte

Stand: 12.01.18 20:46 Uhr

Die einen dürfen, die anderen nicht - zumindest, wenn es nach dem Gesetz geht: Ob eine Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung möglich ist, zeigt ein Blick in die Bildungsurlaubsgesetze des Bundeslandes, in dem der Arbeitgeber angesiedelt ist. Ausnahmen sind Bayern und Sachsen, wo es keinen Rechtsanspruch gibt.

„Durchschnittlich stehen einem Arbeitnehmer fünf bezahlte Bildungsurlaubstage im Jahr zu", erklärt Petra Timm, Sprecherin vom Personaldienstleister Randstad Deutschland. Für Auszubildende und Beamte gelten jedoch oft besondere Vorschriften. Auskünfte hierzu geben auch der Betriebsrat, der Berufsverband oder die Gewerkschaft.

Grundsätzlich gilt: Es gibt eine Wahlfreiheit, das heißt, die Fortbildung muss in den meisten Bundesländern nicht mit der beruflichen Tätigkeit im direkten Zusammenhang stehen. Wer eine Fortbildung gefunden und sichergestellt hat, dass er anspruchsberechtigt ist, sollte mindestens vier Wochen vor Seminarbeginn einen Antrag beim Arbeitgeber stellen - und dabei auch betriebliche Gepflogenheiten berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf nur aus konkreten Gründen schriftlich ablehnen: Wenn etwa der Betriebsablauf durch die Freistellung wesentlich gestört werden würde oder wenn es Krankheitsfälle gibt.

(txn)

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