Für den Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter hat ihn das Gericht wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 83 Fällen, 82 davon in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten, sowie wegen Beischlaf zwischen Verwandten in 7 Fällen – nachdem das Opfer bereits volljährig war – verurteilt.
Der Angeklagte sieht einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren entgegen. Die Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zu den Bewährungsauflagen gehört die Zahlung von 15.000€ zuzüglich der Rechtsanwaltskosten an das Opfer.
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